• Monarchie war nicht wirklich besser als Regierungsform...

    Das folgende liegt als Zeitungsausschnitt von 1845 in der "Curiosa"-Mappe eines bedeutenden Sammlers.

     

    Reußische Fürstenthümer.

    Unter der Aufschrift: „Zur Verwaltung und Polizei“ theilt das Adorfer Wochenblatt folgende neue Verordnungen des Fürsten von Reuß-Lobenstein-Ebersdorf mit:

    „I. Ich befehle hiermit folgendes ins Ordrebuch und in die Specialordrebücher zu bringen: Seit 20 Jahren reite Ich auf einem Princip herum, d. h. Ich verlange daß ein Jeglicher bei seinem Titel genannt wird. Das geschieht stets nicht. Ich will also hiermit ausnahmsweise eine Geldstrafe von 1 Thlr. für Jeden festsetzen, der in Meinem Dienste ist, und einen Andern, der in Meinem Dienste ist, nicht bei seinem Titel oder Charge nennt. Schloß Ebersdorf, den 12. Oct. 1844. Heinrich 72.

    II. Fürstlicher Erlaß an die Kirchen- und Schulcommission zur Mittheilung an die sämmtlichen Geistlichen. Ich habe die Ansicht daß in Berücksichtigung des Gottessegens heuriger Ernte (doch fällt mir eben bei, daß ein Polizeidirectionsbericht vor uns liegt, die Ernte sey schlecht! wer hat Recht?), daß also, sage Ich, jetzt von der Kanzel ein ernstes Wort trefflich an seinem Orte sey, nämlich so: die HH. Geistlichen würden in ihrer Danksagung an den Himmel ein Thema finden, das Publicum aufzufordern des Himmels Segen nur durch Werke des Dankes zu verehren, die sich dadurch kund thun daß man seine Pflichten gegen seine Mitmenschen und überhaupt besser ins Auge fasse, vorzugsweise durch Befolgung des Gebots: „du sollst nicht stehlen!“ Ist ein reichhaltiges Feld! Nichtbefolgung Vorgedachtes scheint Mir zu diesem Augenblick in den letzten Jahren epidemische Sünde geworden zu seyn. Indem es unnöthig, den HH. Geistlichen nur einen Grundzug zu diesem, wie gesagt, reichhaltigen Texte vorschreiben zu wollen, sage ich nur, das ernste Wort von der Kanzel dürfte sich überall nach der Oertlichkeit modificiren, z. B. in Waldorten über Wild- und Holzdiebstahl, in Lobenstein und Ebersdorf über die Sünden die ihren Grund in der tiefen Liederlichkeit und Demoralisation fänden. Ich würde als Pfarrer schließen: „Schickt, ihr Gottvergessenen, eure Kinder in die Schule! Das Land, eure Mitbürger und euer Landesherrn thun genug für selbige, damit ein besseres Geschlecht für die Zukunft heranwächst etc.“ Schloß Ebersdorf, den 15. Oct. 1844. Heinrich 72.

    III. An die Landesdirection. Wenn Mir auch der neueste, nur schauderhaft und scheußlich zu nennende Vorfall, Ich meine die Beraubung des Steueramtes Lobenstein, nichts weniger als unerklärlich, sondern vielmehr als sehr erklärlich erscheint, und Ich sagen könnte: es sind Behörden im kleinen Lande genug da, um dergleichen ziemlich deutliche Uebelstände zu beseitigen, so ergibt sich nun leider gedreht die Wahrheit: daß besagter Vorfall Polizeizustände sogar für die Blinden herausstellt, die namenlos, mit einem Worte: Lobenstein hat des Nachts gar keine Polizei, und schläft unbewacht!! Wenn der Huhmann’sche, Hohl’sche, Gruner’sche und andere Diebstähle dieß beweisen, so beweist es vorzugsweise der vorliegende, das Steueramt mitten in der Stadt! Der Geldkasten drei Centner schwer! Warum ist so etwas geschehen in Lobenstein? Weil dort noch erbarmungswürdige, althergebrachte Kleinstädterei, verkuppelt mit oberländischer, Lobensteiner Gedankenarmuth, d. h. die Nacht schlafe ich, Punkt halb 5 Uhr stehe ich auf und arbeite wie ein Zugstier, herrscht, was alles der Uebelthäter vollkommen weiß und benutzt, weil das oberländische – „Sich-auf Andere-verlassen“ –  da eintritt, weil Lobenstein in seinen inneren Einrichtungen noch um zehn Jahre zurück ist, während das ganze übrige Land nicht übel disciplinirt, z. B. Hirschberg. Vorgeschicktes macht Mir also nach langen Jahren die landesherrliche Pflichterfüllung zur Pflicht, und Ich will binnen hier und acht Tagen genauen Bericht haben: wer versieht die Nachtssicherheitswache in Lobenstein im Gegensatz zur Feuerwache? Wer controlirt sie? Wer löst sie ab? Wer ist Nachtwächter, und wie viel Mann? Wer war in jener Diebstahlsnacht von dem Aufsichtspersonal der Hauptsünder? Ich behalte Mir vor, die Bestrafung desselben selbst zu verfügen. Indem Ich Mir übrigens nach gemachtem Vortrag weitere auf allgemein geltende Rechtsgrundsätze sich gründende Verfügungen vorbehalte, theile ich der Landesdirection mit daß ich bereits selbst einen Befehl über die Inspection der Nachtwachen gegeben habe, welchen Befehl sich die Landesdirection mittheilen lassen wird, und lasse meine vollkommene Unzufriedenheit sämmtlichen Polizeibehörden, Beamten und Dienern, sowie der ganzen Bürgerschaft in Lobenstein unverhalten seyn. Schloß Ebersdorf, den 5. Mai 1845, Heinrich 72.“

    Weitere nette Anekdoten von Heinrich dem Zweiundsiebzigsten und Erlasse im Wortlaut sind hier und die Fortsetzung hier zu finden.

     


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  • Commentaires

    1
    Dimanche 21 Octobre 2018 à 16:14

    Dieser Heinrich wäre mit Twitter sicher glücklich geworden.



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