Das römische Sakralgesetz erlaubte in seinem Kalender nur bestimmte Tage für Rechtsgeschäfte, die Nefasti. Dieser Kalender war in Stein- oder Marmortafeln gehauen und öffentlich ausgestellt.
Par Petit Larousse
Die Zeit Von Franz Enzensberger. (Beiblatt der Deutschen Roman-Zeitung Jg. 43.1, Nr. 13, 23.12.1905, S. 466) Eben schlug die Turmuhr. Dreimal fielen ihre Schläge in das tiefe Schweigen, wie Gottes Donnerworte am jüngsten Tage an die Grüfte dröhnen werden....
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