Das römische Sakralgesetz erlaubte in seinem Kalender nur bestimmte Tage für Rechtsgeschäfte, die Nefasti. Dieser Kalender war in Stein- oder Marmortafeln gehauen und öffentlich ausgestellt.
Die Zeit Von Franz Enzensberger. (Beiblatt der Deutschen Roman-Zeitung Jg. 43.1, Nr. 13, 23.12.1905, S. 466) Eben schlug die Turmuhr. Dreimal fielen ihre Schläge in das tiefe Schweigen, wie Gottes Donnerworte am jüngsten Tage an die Grüfte dröhnen werden....
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Botschaft des Tauchers: "Ich wiederhole: laßt ab, / laßt ab von uns und von euch / und von mir!" Es muss Anfang der Neunzehnhundertsiebziger gewesen sein, da wedelte der Deutschlehrer in der Obersekunda, Unterprima, was weiß ich, mit den zurückzugebenden...
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