Das römische Sakralgesetz erlaubte in seinem Kalender nur bestimmte Tage für Rechtsgeschäfte, die Nefasti. Dieser Kalender war in Stein- oder Marmortafeln gehauen und öffentlich ausgestellt.
Par Petit Larousse
"...Ich ging dann vollends in die Stadt, die ich recht schön und fest befand; und voll guter Luft. Aber die Pförtner vor dem Tor wollten meinen Paß sehen. Betroffen fragte ich: »Wie, meine Herren, hat's irgend hier wegen der Pest Gefahr?« – »Ach Gnädigster!«...
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