Das römische Sakralgesetz erlaubte in seinem Kalender nur bestimmte Tage für Rechtsgeschäfte, die Nefasti. Dieser Kalender war in Stein- oder Marmortafeln gehauen und öffentlich ausgestellt.
Par Petit Larousse
Wegen der merkwürdigen Betonungen durch den dings-achtel-Takt kann ich die erste Strophe noch aus dem Kopf niederschreiben: "Wer der erste war, wußte schon bald keiner mehr, doch wahrscheinlich der bucklige Handelsvertreter, der mitten am Tag se ine Kleider...
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