Das römische Sakralgesetz erlaubte in seinem Kalender nur bestimmte Tage für Rechtsgeschäfte, die Nefasti. Dieser Kalender war in Stein- oder Marmortafeln gehauen und öffentlich ausgestellt.
Par Petit Larousse
Tja, als wir diesem Piepmatz begegneten, war das Wochenend-Glück noch ungetrübt; wir spazierten - inwendig noch voller Bildimpressionen von Monet über Van Gogh bis Vuillard und Sisley - den Rhein entlang und machten uns gar keine Gedanken. Erst als es...
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