Das römische Sakralgesetz erlaubte in seinem Kalender nur bestimmte Tage für Rechtsgeschäfte, die Nefasti. Dieser Kalender war in Stein- oder Marmortafeln gehauen und öffentlich ausgestellt.
Par Petit Larousse
Hiermit treffe ich, bei klarem Verstand und im Bewusstsein der Vergänglichkeit, als freier und derzeit weder geistig noch körperlich durch Krankheit beeinträchtigter potenzieller Patient die folgenden Verfügungen: Sollte ich meine Angelegenheiten, gleichviel...
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