Das römische Sakralgesetz erlaubte in seinem Kalender nur bestimmte Tage für Rechtsgeschäfte, die Nefasti. Dieser Kalender war in Stein- oder Marmortafeln gehauen und öffentlich ausgestellt.
Par Petit Larousse
"Ein klotziger Brocken bleibt das Buch dennoch, vielleicht auch ein Kotzbrocken" - mit diesen ermunternden Worten im Schlussabsatz einer Rezension in der Zeit vom 11. Dezember 2010 resümiert Friedhelm Rathjen Zettel's Traum. Diesen klugen, abwägenden...
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