Das römische Sakralgesetz erlaubte in seinem Kalender nur bestimmte Tage für Rechtsgeschäfte, die Nefasti. Dieser Kalender war in Stein- oder Marmortafeln gehauen und öffentlich ausgestellt.
Par Petit Larousse
Jetzt geht's wohl langsam in die Weihnachts-Endrunde. Zur Halbzeit - ganz bis zum 24. Loch kommen wir wohl nicht - muss ich aber doch mal ein Bild des zu 50 % durchlöcherten Gewürzkalenders posten. Wir haben uns schon ganz gut durch den Hirseberg gewürzt;...
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