Das römische Sakralgesetz erlaubte in seinem Kalender nur bestimmte Tage für Rechtsgeschäfte, die Nefasti. Dieser Kalender war in Stein- oder Marmortafeln gehauen und öffentlich ausgestellt.
Par Petit Larousse
Aus dem Beweisfoto von gestern geht unzweifelhaft hervor, dass beim Öffnen der Türchen des Gewürztempels die Reihenfolge der Numerierung nicht eingehalten wurde. Jedenfalls ist die Nr. 10 noch zugesperrt, und wir haben statt dessen unten links eine 22...
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