Das römische Sakralgesetz erlaubte in seinem Kalender nur bestimmte Tage für Rechtsgeschäfte, die Nefasti. Dieser Kalender war in Stein- oder Marmortafeln gehauen und öffentlich ausgestellt.
Par Petit Larousse
Durch Herumprobieren habe ich diesen alten Blogbeitrag wiedergefunden, über Google-Cache. Vielleicht finde ich ja auch noch die Buchdruckersegen aus den aldinischen Werkstätten wieder, abr vorläufig spuckte Google nur den hier wieder aus. Ich hatte eine...
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