Das römische Sakralgesetz erlaubte in seinem Kalender nur bestimmte Tage für Rechtsgeschäfte, die Nefasti. Dieser Kalender war in Stein- oder Marmortafeln gehauen und öffentlich ausgestellt.
Par Petit Larousse
Falls da draußen im Meta-Universum überhaupt noch jemand mitliest, das Urteil über mich als Bloggisten steht fest. Ich gelte bestimmt als Meckerfritze, Kinderzänker und Spielverderber, ein Reich-Ranicki der Kalenderpoesie, ein Karl Lauterbach der Adventsbescherung....
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