Das römische Sakralgesetz erlaubte in seinem Kalender nur bestimmte Tage für Rechtsgeschäfte, die Nefasti. Dieser Kalender war in Stein- oder Marmortafeln gehauen und öffentlich ausgestellt.
Par Petit Larousse
Zugegeben, das erste Print-Encounter war nicht ganz überzeugend, denn hinter dem Türchen 1 lauerte ein herzförmiger, aber überhart ausgebackener oder -getrockneter Doppeltcement-Lebzelter. Heute ist wieder so ein Trumm hinter der Tür, mal sehen, ob sich...
Lire la suiteThème Magazine © - Hébergé par Eklablog