Das römische Sakralgesetz erlaubte in seinem Kalender nur bestimmte Tage für Rechtsgeschäfte, die Nefasti. Dieser Kalender war in Stein- oder Marmortafeln gehauen und öffentlich ausgestellt.
Par Petit Larousse
Ich kann ja nun hier schlecht verschweigen, dass ich kein Jungblogger mehr bin (nur ernstgemeinte Zuschriften, bitte) und oute mich dahingehend, dass ich mich bei den örtlichen Nahverkehrsbetrieben nach Ermäßigung umgesehen habe. Da lohnt sich aber nichts....
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