Das römische Sakralgesetz erlaubte in seinem Kalender nur bestimmte Tage für Rechtsgeschäfte, die Nefasti. Dieser Kalender war in Stein- oder Marmortafeln gehauen und öffentlich ausgestellt.
Par Petit Larousse
Wie vorgestern angedeutet, bin ich ein eher gleichgültiger Besucher von Weihnachtsmärkten; kaum, dass ich mal eine Freundin auf einen Nachmittag durch die Buden begleite. Außerdem dachte ich, in Köln ginge das Treiben der Händler im und vor dem Tempel...
Lire la suiteThème Magazine © - Hébergé par Eklablog