Das römische Sakralgesetz erlaubte in seinem Kalender nur bestimmte Tage für Rechtsgeschäfte, die Nefasti. Dieser Kalender war in Stein- oder Marmortafeln gehauen und öffentlich ausgestellt.
Par Petit Larousse
Heute, am vierten Advent, möchte ich auch noch etwas über die für hiesige Verhältnisse ungewohnt winterliche Vorweihnachtszeit erzählen. In Hürth, wo Kornelia vorher wohnte, konnte man vor Jahren noch ein Verbrecheralbum der gehenkten Weihnachtsmänner...
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