Das römische Sakralgesetz erlaubte in seinem Kalender nur bestimmte Tage für Rechtsgeschäfte, die Nefasti. Dieser Kalender war in Stein- oder Marmortafeln gehauen und öffentlich ausgestellt.
Par Petit Larousse
Sie verzeihen, werte Dame, daß ich es wage, Sie zu ersuchen, mir gütigst zu erlauben, daß ich mir die Freiheit nehme, Sie hierdurch zu fragen: Ob Sie die Gewogenheit haben wollen, mir zu vergönnen, daß ich mich erkühne, Sie zu bitten, mir das Glück zu gewähren, daß ich mich Ihnen nahen darf, um Ihnen freundlichst mitzuteilen, wie ich nichts sehnlicher wünsche als im Stand zu sein, Ihnen zu zeigen, wie sehr es mich freuen wird, wenn das Schicksal mir vergönnt, den Augenblick herbeizuführen, der mir das Vergnügen zu Teil werden läßt, Ihnen zu versichern, daß es mir unmöglich ist, durch leere Worte die Gefühle auszudrücken, die mein Herz bei dem Gedanken ergreifen, Ihre Güte könne mich ermuntern, die Hoffnung zu hegen, Sie überzeugt zu haben, wie tief ich es empfinde, welch ein Vorzug es ist, daß ich die Ehre haben darf, mich in dem Gefühle der lebhaftesten Hochachtung zu empfehlen als der stets Ihrige... (leicht variiert aus einem Briefsteller von 1836)
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