Das römische Sakralgesetz erlaubte in seinem Kalender nur bestimmte Tage für Rechtsgeschäfte, die Nefasti. Dieser Kalender war in Stein- oder Marmortafeln gehauen und öffentlich ausgestellt.
Par Petit Larousse
Voltaire an Friedrich den Großen, 20. Dezember 1740
Correspondance II. 1739–1748. Texte établi et annoté par Theodore Bestermann, Paris
1965 (Bibliothéque de la Pléiade), S. 414–418, hier S. 416
Reaktionen von Zeichnern hier, hier, hier, hier, hier, hier, hier, hier, hier, hier, hier, hier,
...und hier noch zur Erholung. Religionsstifter aller Konfessionen, verkrümelt euch! und nehmt alle, die derzeit über rauchenden Blutlachen ihre durchsichtigen Parteisprüche abschwallen, Pegi-, Prüdi-, Kögi-, Pro-, Antifa-, egal welcher Couleur mit. Ni dieu, ni maître! Lieber Gott, wenn's dich gibt, rette meine Seele, falls ich eine habe. Ob es ein Fortleben nach dem Tod gibt, darauf antwortete eine kluge, aufgeklärte Frau vor 200 Jahren:
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