• Marcoule bleiben!

    In Marcoule 30 km von Avignon hat's vorhin eine Explosion gegeben und einen Arbeiter verstrahlt, angeblich tritt Radioaktivität aus. Darauf einen leckeren Côte du Rhône...

    Kirchturm in Longerich

    Franzosen! Noch eine kleine Anstrengung, wenn ihr Republikaner sein wollt. Lasst die Finger von der Kernenergie, ihr habt so schöne Freilandflächen im Zentralmassiv, da passen außer den paar Schafen und Käsereien noch Windräder und Sonnenkollektoren hin. Und an euren vielen Stränden, wo finde ich die die Côte d'Energie éco?

    Am 12. September, 11.45 soll's passiert sein. Vor 40 Jahren im September 1972 gab es die erste Demonstration von Winzern am Kaiserstuhl  gegen den geplanten Standort eines Atomkraftwerks bei Breisach. 560 landwirtschaftliche Fahrzeuge demonstrieren mit Transparenten und Sprüchen wie "Lieber heute aktiv, als morgen radioaktiv" und "Kein Ruhrgebiet am Oberrhein". Es war der Anfang vom Ende der Atomindustrie, das Zusammengehen im Dreiländereck, und das KKW in Whyl wurde nicht gebaut, obwohl der damalige Ministerpräsident Filbinger- zur Hitlerzeit ein "furchtbarer Jurist" - prophezeite, ohne das KKW Whyl gingen "noch vor 1980 die Lichter aus!". Whyl wurde genehmigt, aber nicht gebaut, Kalkar und Wackersdorf wurden nicht gebaut, der Reaktor Würgassen stillgelegt, 7 bisher betriebene KKWs werden abgeschaltet. Das österreichische KKW Zwentendorf und das AKW Mühleberg II in Graben (Schweiz) wurden nicht gebaut, und in Litauen gibt's niemanden, der das geplante Kraftwerk finanzieren will. Im Atomgesetz steht: Die Genehmigung für eine Atomanlage darf nur erteilt werden, wenn "die nach dem Stand von Wissenschaft und Technik erforderliche Vorsorge gegen Schäden durch die Errichtung und den Betrieb der Anlage getroffen ist. "Das Kalkar-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes legte 1973 fest: "Es muß diejenige Vorsorge gegen Schäden getroffen werden, die nach den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen für erforderlich gehalten wird. Läßt sie sich technisch noch nicht verwirklichen, darf die Genehmigung nicht erteilt werden; die erforderliche Vorsorge wird mithin nicht durch das technisch gegenwärtig Machbare begrenzt... Was die Schäden an Leben, Gesundheit und Sachgütern anbetrifft, so hat der Gesetzgeber durch die in § 1 Nr. 2 und in § 7 Abs. 2 AtomG niedergelegten Grundsätze der bestmöglichen Gefahrenabwehr und Risikovorsorge einen Maßstab aufgerichtet, der Genehmigungen nur dann zuläßt, wenn es nach dem Stand von Wissenschaft und Technik praktisch ausgeschlossen erscheint, daß solche Schadensereignisse eintreten werden." Ihr Franzosen könntet es besser wissen - aber die Begeisterung für die eigene force de frappe und der militärisch-industrielle Komplex (Atomgeheimnis ist bei euch Militärgeheimnis, zivile und militärische "Nutzung" nicht getrennt) hat euch verblendet. (Und die japanischen Bauern tragen, wie man hört, jetzt selber die atomar verseuchte Erde von ihren Feldern ab, wo werden sie die wohl hingüllen?)

    Protest gegen KKW in Whyl, Fessenheim und anderswo




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  • Commentaires

    1
    hdor Profil de hdor
    Mardi 13 Septembre 2011 à 06:35

    AKW nee!

    Wie soll ich das bloß übersetzen?

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